Trustgestaltung

Truststrukturen sind dem deutschen Recht fremd. Rechtsinstitute des deutschen Rechts können den Trust zivilrechtlich nicht abbilden. Verfügen Personen über einen Trust und halten sie sich im Inland auf, so kann dies zahlreiche rechtliche Implikationen bedingen, z.B. die Unwirksamkeit des Trusts aus Sicht des deutschen Rechts nach sich ziehen oder nachteilige ertrags- und erbschaftsteuerliche Konsequenzen verursachen. Sind Truststrukturen mit deutschen Finanzämtern aufzuarbeiten, führt dies regelmäßig zu erhöhtem Erläuterungsbedarf und der Notwendigkeit, Transparenz in den unbekannten Regelungsbereichen und den Funktionszusammenhängen herzustellen.

Unser Beratungsfokus im Bereich von Truststrukturen:

  • Entwicklung von Maßnahmen im Rahmen von Vorsorge- und Nachfolgeplanungen
  • Entwicklung von Maßnahmen im Fall der Verlagerung der Lebensverhältnisse nach Deutschland
  • Unterstützung bei der Deklaration gegenüber deutschen Finanzbehörden
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