Steuerrecht

Wir beschränken uns im Bereich des Steuerrechts im Kern auf eine zukunftsorientierte Gestaltungsberatung und die Abwehrberatung gegenüber Finanzämtern. Letzteres schließt die Führungen von streitigen Verfahren vor den Finanzgerichten bis zum Bundesfinanzhof ein.

Wir verfügen über eine spezifische Expertise in allen gestaltungsrelevanten Gebieten des Steuerrechts, insbesondere des Ertragsteuerrechts (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer), der Erbschaft- und Schenkungsteuer und des Grunderwerbsteuerrechts sowie der Umsatzsteuer. In sämtlichen genannten Steuerrechtsgebieten referieren wir seit vielen Jahren regelmäßig zusammen mit herausragenden Korreferenten und Mitwirkenden aus Wissenschaft, Bundesgerichten und Steuerverwaltung zum Teil unter Leitung von Dr. Hübner vor Berufskollegen über aktuelle Rechts- und Steuerrechtsfragen mit besonderer Relevanz für mittelständische Unternehmen und vermögende Privatpersonen. (>Veröffentlichungen >Seminare, Vortragsveranstaltungen).

Zurück