Internationales Steuerrecht

Viele Unternehmen und Privatpersonen haben Berührungspunkte zum Ausland. Wir beraten inländische Mandanten bei privaten oder geschäftlichen Investitionen im Ausland und umgekehrt ausländische Mandanten bei Investitionen im Inland.

In grenzüberschreitenden Sachverhalten ist es häufig notwendig, die rechtlichen und steuerlichen Folgen mit ausländischen Experten abzustimmen. huebner.tax verfügt über ein bewährtes und flexibles Netzwerk zu renommierten Kanzleien, mit welchen wir bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kooperieren. Dadurch sind wir in der Lage, an allen wichtigen internationalen Wirtschaftsstandorten Kontakt zu hochqualifizierten Beratern für unsere Mandanten herzustellen.

Wir begleiten Unternehmen und vermögende Privatpersonen bei

  • Gründung und Erwerb von Auslandsgesellschaften
  • grenzüberschreitenden Strukturveränderungen
  • Wegzug und Zuzug von natürlichen Personen und Unternehmen
  • Hinzurechnungsbesteuerung
  • Nachfolgegestaltung im Hinblick auf im Ausland belegenes Vermögen
  • Ausländische Familienstiftungen und Trusts
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