Internationales Erbrecht

Die Entwicklung internationaler Rechtsvorschriften schreitet voran. Besteht eine Berührung mit oder ein Bezug zum Ausland, so sind die damit verbundenen rechtlichen Einflüsse zu berücksichtigen. Unwägbarkeiten ergeben sich daraus, dass die Anknüpfungen – trotz der nun fortgeschrittenen Harmonisierung durch die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) – nicht immer parallel ausgestaltet sind, d.h. aus Sicht von verschiedenen Staaten die Frage, welches Erbrecht anwendbar ist, unterschiedlich beurteilt werden kann. Und: Auch wenn das anwendbare Recht – wie in Europa – nach den gleichen Grundsätzen zu ermitteln ist, so kann sich aufgrund einer Änderung der Lebensverhältnisse das anwendbare Recht leicht ändern und zur Folge haben, dass Rechtsvorschriften anzuwenden sind, die anderen kulturellen Prägungen entstammen. Um sich vor derartigen Situationen zu schützen, ist Vorsorge notwendig, die mit relativ geringem Aufwand realisierbar ist.

  • Im Bereich des Erbrechts unterstützen wir Sie dabei, Vorsorge- und Nachfolgeplanungen zu entwickeln, die den internationalen Bezügen rechtlich Rechnung tragen
  • Wahl der erbrechtlichen Gestaltungsmittel
  • Ausgestaltung der Anordnungen von Todes wegen
  • Absicherung des Planungskonzepts durch begleitende Absicherungsmaßnahmen (z.B. Vollmachten für verschiedene Rechtskreise; Strukturierung der Assetklassen des Vermögens; Berücksichtigung der steuerlichen Implikationen bei grenzüberschreitenden Planungen)
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