Erbrecht

Das Erbrecht ist komplex und regelt die verfügbaren Gestaltungsinstrumente abschließend. Dessen ungeachtet bestehen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten mit teils erheblichen Unterschieden in den (auch steuerlichen) Rechtsfolgen. Auch im Bereich der privaten Vermögensnachfolge ist eine vorsorgende Beratung dringend zu empfehlen. Im unternehmerischen Bereich ist eine das Erbrecht berücksichtigende Planung absolut zwingend. Anderenfalls greifen die gesetzlichen Regelungsmechanismen mit häufig unerfreulichen Konsequenzen; Vermeidbare Liquiditätsabflüsse ist eine der nachteiligen Wirkungen, die zu erwarten sind. Deshalb ist es im Interesse sowohl des späteren Erblassers als auch der Nachfolger, die zu erwartenden Folgen zu steuern und vermeidbare nachteilige Konsequenzen auch zu vermeiden.

Im Erbrecht beraten wir Sie in folgenden Bereichen:

  • Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
  • Entwicklung steuerlich günstiger Gestaltungen und Vorbereitung der notwendigen tatsächlichen und rechtlichen Strukturen
  • Nachlassabwicklungen (u. a. in Erbscheinverfahren und Verfahren zur Beantragung des europäischen Nachlasszeugnisses; Nachlassauseinandersetzungen bei Erbengemeinschaften; Rechtsstreitigkeiten bei angeordneter Testamentsvollstreckung; Realisierung von Pflichtteilsansprüchen; etc.)
  • Führung von Verfahren in streitigen Erbangelegenheiten
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