22.04.2021

Update: Grunderwerbsteueränderungsgesetz (News v. 28.05.2019)


Der Bundestag hat die Beratungen zum GrESt-ÄndG wieder aufgenommen. In seiner Sitzung vom 14.04.2021 (BT-Drs. 19/28528) hat der Finanzausschuss des Bundestages seine Beschlussempfehlung verabschiedet. Das Gesetz soll am 01.07.2021 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf wurde um eine Börsenklausel (§ 1 Abs. 2c GrEStG-E) ergänzt und enthält Änderungen vor allem im Bereich der Anwendungsregelung für die neue Vorschrift des § 1 Abs. 2b GrEStG (§ 23 Abs. 23 GrEStG-E). Danach sollen insbesondere für die Anwendung der Neuregelungen des § 1 Abs. 2b GrEStG-E Anteilsübertragungen vor dem 01.07.2021 „aus Vertrauensschutzgründen“ außer Betracht bleiben.

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