17.12.2019

Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019

Am 11. Oktober 2019 hat der Bundesrat den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 (ErbStR 2019) zugestimmt, sodass diese mit der zeitnah erfolgenden Veröffentlichung im Bundessteuerblatt in Kraft treten können.

Die ErbStR 2019 sind nach Absatz 2 der Einführungen rückwirkend auf alle Erbfälle oder Schenkungen nach dem 21. August 2019 (Tag des Kabinettsbeschlusses) anzuwenden. Sie gelten aber auch für frühere Erbfälle oder Schenkungen, soweit sie sich auf geänderte Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes beziehen, die vor dem 1. Mai 2019 anzuwenden sind; im Übrigen sind weiterhin die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 anzuwenden.

Üblicherweise werden im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Steuerrichtlinien zugleich auch die entsprechenden Hinweise veröffentlicht. Dem Vernehmen nach gibt es bislang aber noch keinen Entwurf der Hinweise zu den ErbStR 2019, sodass mit einer Veröffentlichung voraussichtlich erst in 2020 zu rechnen ist.

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