Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung


Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode wird die Gesetzgebung hektisch. Mindestens zehn Gesetzentwürfe mit zumindest steuerrechtlichen Implikationen sind derzeit in der Beratung. Die wichtigsten:

  •     An erster Stelle für das innerstaatliche Steuerrecht ist das Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG) zu nennen. Kernstück dieses Entwurfs ist die Einführung eines Optionsrechts, das für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit schaffen soll, ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft (GmbH) behandelt zu werden. Dabei geht es vor allem darum, auch Personengesellschaften die attraktiven Thesaurierungsmöglichkeiten des Körperschaftsteuerrechts zu eröffnen.
  •     Demgegenüber wird das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) kaum steuerrechtliche Implikationen haben, allenfalls mittelbar Folgeänderungen steuerlicher Art anregen. Es wird allerdings für sog. Außengesellschaften in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Gesellschaftsregister bringen, das die Möglichkeit einer freiwilligen Registrierung vorsieht. Hält die Gesellschaft indessen Grundstücke oder ist sie Aktionärin einer Aktiengesellschaft oder Gesellschafter einer GmbH, soll die Voreintragung im Gesellschaftsregister zwingend sein.
  •    Ebenfalls auf innerstaatliche Wirkungen beschränkt ist das Grunderwerbsteuer-Änderungsgesetz (GrESt-ÄndG). Dieses Gesetz, dessen Beratungen zuletzt ausgesetzt waren, zielt auf darauf ab, Transaktionen von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften offensiver zu besteuern und Steuerbefreiungen restriktiver auszugestalten.
  •     Entwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts: Der Entwurf will die Zersplitterung des Stiftungszivilrechts in landes- und bundesrechtlichen Regelungen beenden und eine bundeseinheitliche Regelung im BGB schaffen. Außerdem soll auch das Stiftungsrecht transparenter werden: es soll ein zentrales Stiftungsregister geschaffen werden, in dem auch die Stiftungssatzungen für jedermann öffentlich zugänglich gemacht werden sollen.
  •     Erhebliche Neuerungen für die Registerpublizität werden sich auch durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1153 (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz – TraFinG) ergeben. Insbesondere ist dort vorgesehen, das Transparenzregister zu einem Vollregister zu erweitern mit der Folge, dass auch die Eintragung etwa in das Handelsregister eine Eintragung in das Transparenzregister nicht entbehrlich macht, sondern letztere zusätzlich erfolgen muss.
  •     Im Bereich des internationalen Steuerrechts ist der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) und der Gesetzentwurf zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb zu erwähnen. Das ATADUmsG zielt darauf ab, die Entstrickungs-, Wegzugs- und Hinzurechnungsbesteuerung zu reformieren und Regelungen der Richtlinie zu sog. hybriden Gestaltungen umzusetzen. Das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb richtet sich gegen Steuerhoheitsgebiete, die die sog. BEPS-Mindeststandards nicht einhalten, zu geeigneten Anpassungsmaßnahmen anzuhalten. Zu diesem Zweck sollen Personen und Unternehmen durch gezielte verwaltungsseitige und materiell-steuerrechtliche Maßnahmen davon abgehalten werden, Geschäftsbeziehungen zu natürlichen oder juristischen Personen in diesen Steuerhoheitsgebieten fortzusetzen oder aufzunehmen.
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