Nachfolgegestaltung

Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist schon immer eine interdisziplinäre Gestaltungsaufgabe, die neben den einschlägigen zivilrechtlichen Kenntnissen (Erbrecht, Schenkungsrecht, Gesellschaftsrecht) vor allem die gestaltungssichere Beherrschung steuerlichen Implikationen (Ertragsteuern; Erbschaft-/Schenkungsteuer; Grunderwerbsteuer) voraussetzt. Da auch die Veräußerung von Privatvermögen, insbesondere von Kapitalvermögen weithin Einkommensteuer auslöst, gilt für die private Vermögensnachfolge dasselbe.

Wir verfügen über eine langjährige und umfangreiche Expertise in den Fragen rund um die Gestaltung der Nachfolge von Todes wegen oder – wozu wir meist raten – einer vorweggenommenen Erbfolge und werden auch von Kollegen um Rat gefragt. Wir beraten Sie in allen Rechtsgebieten rund um die Nachfolgegestaltung, auch in eher seltenen Gestaltungen, etwa bei der Implementierung einer Stiftungsstruktur, auch unter Instrumentalisierung ausländischer Stiftungsformen und bei allen vorbereitenden Strukturmaßnahmen.

Unsere spezifische Expertise auf diesem Gebiet ist durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen und Vortrags-/Seminarbeiträge belegt und wird auch von renommierten Kollegen anerkannt (> Veröffentlichungen und Rezensionen.

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