Interessenvertretung
Wir unterstützen Sie in allen Auseinandersetzungen mit der Steuerverwaltung. Wir begleiten Sie bei schwierigen Betriebsprüfungen und im Rechtsbehelfsverfahren gegenüber der Finanzverwaltung und vertreten Ihre Interessen auch vor dem Finanzgericht, bis zum Bundesfinanzhof. Häufig werden wir von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für die streitige Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung hinzugezogen und setzen die Interessen der Mandanten in enger Abstimmung mit den laufenden Beratern vor Gericht durch.
Darüber hinaus unterstützen wir auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, wenn Haftungsvorwürfe im Raum stehen. Wir klären für den Berater ab, ob ein Haftungsfall vorliegt. Aufgrund unserer langjährigen Expertise im Steuerstreitverfahren gelingt es uns sehr häufig auch im Einspruchsverfahren oder vor dem Finanzgericht den Eintritt des Steuerschadens zu verhindern oder zumindest erheblich zu reduzieren.
Wenig kann den Bestand und die Entwicklung eines Unternehmens mehr hemmen und gefährden als Streit zwischen Gesellschaftern oder Gesellschafterstämmen. In solchen Fällen ist unser primäres Anliegen eine außergerichtliche Lösung, etwa durch Veränderung der Gesellschaftsstruktur, Installation eines vermittelnden Beirats oder aber die einvernehmliche Trennung. Ist eine außergerichtliche Lösung nicht umsetzbar, setzen wir die Interessen unserer Mandanten auch effektiv und effizient vor Gericht durch.
Bei streitigen Nachlass- und Erbauseinandersetzungen versuchen wir mit allen Beteiligten eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung zu finden. Sind die Fronten zwischen den Beteiligten dagegen so verhärtet, dass eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, zögern wir nicht die Ansprüche und Interessen unserer Mandanten auch vor Gericht durchzusetzen.
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