Auslandssachverhalte
Struktur- und Gestaltungsfragen sind häufig nicht auf reine Inlandssachverhalte beschränkt. Sowohl mittelständische Unternehmen als auch vermögende Privatpersonen sind häufig auch im Ausland wirtschaftlich engagiert. Wir verfügen über Erfahrung in Fragen des internationalen Steuerrechts und werden auch von Berufskollegen aus dem europäischen Ausland, insbesondere aus der Schweiz zur Lösung von grenzüberschreitenden Gestaltungsfragen hinzugezogen.
Wir beraten Sie bei Sachverhalten über die Grenze hinweg, soweit Fragen des deutschen Rechts angesprochen sind. Dabei kann es um Auslandsvermögen gehen (Kapitalanlagen oder Immobilieninvestitionen im Ausland) oder etwa um Unternehmensbeteiligungen im Ausland.
Wir beraten außerdem in den Fragen des deutschen internationalen Privatrechts (IPR), also des internationalen Gesellschafts-, Stiftungs-, Erb- und Familienrechts und vor allem in den einschlägigen steuerrechtlichen Fragen des Außensteuergesetzes (z.B. Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung auch im Hinblick auf ausländische Familienstiftungen), des Doppelbesteuerungsrechts, in Fragen des Zuzugs von natürlichen Personen und Gesellschaften nach Deutschland sowie des Wegzugs aus Deutschland.
Wir beraten auch im Hinblick auf ausländische Stiftungen und Trusts nach dem anglo-amerikanischen Recht und deren Behandlung in Deutschland (> Rechtsgebiete > Trustgestaltungen).
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